Kubaturbonus & Steuervorteil (55%)
Ausbau des Dachbodens - gleich zwei gesetzliche Begünstigungen
Energetische Sanierung bestehender Gebäude mit Erweiterung
Im Rahmen der Bestimmungen zur energetischen Sanierung werden Dachgeschosse, die rechtmäßig bestehen aber bisher nicht als Baumasse berechnet wurden, als bestehende Baumasse bis maximal 200 m³ anerkannt, wenn sie für Wohnnutzung wiedergewonnen werden.
Das bedeutet, dass Dachgeschosse bis max. 200 m³ für Wohnzwecke erweitert werden dürfen, wenn das Gebäude im Rahmen der energetischen Sanierung auf den Mindeststandard Klimahaus C gebracht wird.
Steuerbegünstigung für energetische Sanierung (55%)
Das Haushaltsrahmengesetz sieht die Neuauflage der Steuerbegünstigungen für die energetische Sanierung (55%) für das Jahr 2011 vor. Die im Laufe des Jahres 2011 getragenen Spesen für energetische Sanierung sind in konstanten Quoten über die nächsten 10 Jahre von der Steuer abziehbar.
Nutzen Sie die Möglichkeiten!
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